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AGB
Allgemeine Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich Unsere Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Gegenüber den Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben aus unseren Prospekten, Preislisten und Katalogen behalten wir uns Abweichungen vor, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden und die Abweichungen sich innerhalb der handelsüblichen Toleranzen bewegen. Abweichungen in der Edelstahlstruktur sowie geringfügige Farbabweichungen bleiben stets vorbehalten.
2.3 Die Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag sowie die Abtretung von Forderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners.

3. Lieferzeit und -umfang
3.1 Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Lieferfristen beginnen erst bei Vorlage vom Kunden leistender Anzahlungen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
3.2 Bei Änderungen auf Wunsch des Kunden verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang.
3.3 Können wir den vereinbarten Liefertermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten,Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Ausgangsstoffe etc.), nicht einhalten, so werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in einem solchen Fall zum Rücktritt nicht berechtigt. Lässt sich jedoch nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten, erbringen werden können, so können sowohl wir als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von 4 Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, sind wir nicht zum Rücktritt berechtigt.
3.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.5 Hat der Versand der Ware auf Abruf zu erfolgen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und zu berechnen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Verkaufspreise verstehen sich und, sofern nichts anderes vereinbart + 10,00 EUR ist, einschließlich Verpackung; Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen. Mehrkosten, die durch Versandvorschriften des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten.
4.2 Unsere Preise basieren auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Personal- und Materialkosten. Ändern sich diese Vertragsgrundlagen vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages, so sind wir nach Ablauf von 6 Wochen ab Vertragsschluss zu entsprechenden Preisänderungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar und von uns nicht zu vertreten sind.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug sofort zu bezahlen.
4.4 Müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen. Wir sind in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherungsleistung abhängig zu machen.
4.5 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Transport gegeben ist. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
5.2 Auf Wunsch des Kunden versichern wir unsere Lieferungen gegen Transportschäden. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
6.2 Der Kunde wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, Verbindung mit einem Grundstück) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
6.4 Wird die Ware durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Ware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an den entstehenden neuen Sachen nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten und der anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde wird die neuen Sachen unentgeltlich für uns verwahren.
6.5 Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
6.6 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, den vorgesehenen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der an dessen Stelle tretenden Rechte und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.

7. Mängelansprüche
7.1 Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Ziff. 8 verlangen
7.2 Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmungen nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.
7.4 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel der von uns gelieferten Ware beträgt 12 Monate ab dem Gefahrübergang. Soweit unsere Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, verbleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von Ziff. 8 unberührt.

8. Haftung
8.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
8.2 In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.
8.3 Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9. Urheber- und Eigentumsrechte Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.
10.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist Ludwigsburg. Daneben können wir den Kunden nach unserer Wahl auch an dessen Sitz verklagen.
10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

Holstar Küchenparadies Ludwigsburg

 
   
Sonntag, 05 September 2010
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